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Wann darf man bohren?

Die Frage, wann man bohren darf, richtet sich nach verschiedenen Dingen. Natürlich möchte man vermeiden vom ungeliebten Nachbarn eine Beschwerde wegen Lärm zu erhalten. Deshalb sollten Sie sich beim Bohren auch besser an gesetzliche Vorschriften halten. Dabei kommt es zum einen natürlich darauf an, ob Sie in einer Mietwohnung wohnen oder nicht. Bei einem freistehenden Haus wird es wohl keinen stören, wenn Sie bohren. In einer Mietwohnung sind Sie aber dazu verpflichtet Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen und sich an die Vorschriften im Mietvertrag zu halten. So sind auch meistens die Ruhezeiten im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt. Daran sollten Sie sich dann auch halten. Die üblichen Ruhezeiten sind an Werktagen zwischen 12 und 15 Uhr sowie zwischen 20 und 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten ganztägige Ruhezeiten.
Möchten Sie auch mal draußen bohren? Dann gelten die Ruhezeiten der Maschinenlärmschutzverordnung. Diese sind an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Generell sollten Sie also besser auf die Vorschriften, wie lange das Bohren erlaubt ist, Rücksicht nehmen. So sparen Sie sich zusätzlichen Ärger mit verärgerten Nachbarn und den Behörden.

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